Informationen zu Gutachten


1. Familienrechtliche Begutachtung

Ich bin als psychologischer Sachverständiger in familienrechtlichen Fragestellungen tätig. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte das Internetportal der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtpsychologie (GWG).


2. Psychodiagnostik

Interventionseinleitend wird im Rahmen der Psychotherapie (HPG) eine individuelle Diagnostik durchgeführt. Bereits zuvor durchgeführte Diagnosedaten werden berücksichtigt, sodass keine Wiederholungstestung erfolgt. Grundsätzlich raten wir, vor Beginn der Maßnahme eine Abklärung bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie durchzuführen. Dieser erstellt eine sogenannte multiaxiale Diagnose.

Unabdingbar für die Behandlung in meiner Praxis ist das Einholen eines sogenannten Konsilberichtes von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder vom behandelnden Kinderarzt. Bitte verwenden Sie hierfür das von uns erstellte Formblatt.


3. Schulrechtliche Begutachtung

Bitte beachten Sie, dass eine schulrechtliche Begutachtung (bspw. Schuleignungsuntersuchung, Abklärung einer Legasthenie,...) nur in Rücksprache mit der jeweiligen Schule durchgeführt wird, um für Sie die Rechtssicherheit zu gewährleisten.